07.12.2020 |
Autor: Dr. Roland Erne
Lesezeit:
3 Minuten
Fast regelmäßig werden Geschäftsführer insolventer Unternehmen vom Insolvenzverwalter auf Erstattung von insolvenzwidrigen Auszahlungen in Anspruch genommen. Dazu kann es leicht kommen, z.B. wenn nach Insolvenzreife auf im Soll stehende Bankkonten Gelder eingehen.
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